AGB
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung
von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen und des Restaurants
der Firma Restaurant Mr.Wang
(nachfolgend Restaurant Mr. Wang
genannt) - zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,
Tagungen, Ausstellungen und
Präsentationen etc. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen
und Lieferungen des Restaurants Mr. Wang
2. Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen
sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder
ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Restaurant Mr. Wang
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,-
partner,Haftung,Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das
Restaurant Mr. Wang zustande; diese sind
die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der
Veranstalter selbst bzw. wird vom
Veranstalter ein gewerblicher Vermittler
oder Organisator eingeschaltet, so haftet
der Veranstalter zusammen mit dem
Kunden gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern des
Restaurant Mr. Wang eine entsprechende
Erklärung des Veranstalters vorliegt. das
Restaurant Mr. Wang haftet mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für ihre
Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn das Restaurant Mr.
Wang die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Restaurant Mr. Wang
beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des
Restaurant Mr. Wang beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Restaurant Mr. Wang
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des
Restaurant Mr. Wang auftreten, wird das
Restaurant Mr. Wang bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu
halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, Restaurant Mr. Wang
rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.Alle Ansprüche
gegen das Restaurant Mr. Wang verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Restaurant Mr. Wang
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Restaurant Mr. Wang ist verpflichtet,
die vom Kunden bestellten und von dem
Restaurant Mr. Wang zugesagten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese
und weitere in Anspruch genommene
Leistungen vereinbarten bzw. üblichen
Preise dees Restaurant Mr. Wang zu
zahlen. Dies gilt auch für von ihm
veranlasste Leistungen und Auslagen des
Restaurant Mr. Wang an Dritte,
insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften
(z.B. GEMA).
3. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Veranstaltung vier
Monate und erhöht sich der von des
Restaurant Mr. Wang allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann der vertraglich vereinbarte Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5%
erhöht werden.
4. Rechnungen des Restaurant Mr. Wang
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Restaurant Mr. Wang ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Restaurant Mr. Wang berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das
Restaurant Mr. Wang bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten. Das
Restaurant Mr. Wang ist berechtigt,
jederzeit eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden. Der Kunde
kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Restaurant Mr. Wang
aufrechnen oder mindern.IV. Rücktritt des
Kunden (Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von
dem mit dem Restaurant Mr.
Wang geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Erfolgt diese
nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte
Raummiete aus dem Vertrag sowie bei
Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt und
eine Weitervermietung nicht mehr möglich
ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Restaurant Mr. Wang zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter
und Interessen des Kunden, wenn diesem
dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Restaurant Mr.
Wang und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Restaurant Mr. Wang auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
des Restaurant Mr. Wang ausübt, sofern
nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und
der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin
zurück, ist das Restaurant Mr. Wang
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten
Mietpreis 35% des entgangenen
Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei
jedem späteren Rücktritt 70% des
Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes
erfolgt nach der Formel: Menüpreis der
Veranstaltung und Teilnehmerzahl. War für
das Menü noch kein Preis vereinbart, wird
das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils
gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde
gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je
Teilnehmer vereinbart, so ist das
Restaurant Mr. Wang berechtigt, bei einem
Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei
einem späteren Rücktritt 85% der
Tagungspauschale x vereinbarter
Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist
durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der
oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch das Restaurant Mr. Wang
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der
Kunde auf Rückfrage des Restaurant Mr.
Wang auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß
Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung
nicht geleistet, so ist das Restaurant Mr.
Wang ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Restaurant Mr. Wang
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder
andere von dem Restaurant Mr. Wang nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.
B. des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden; das Restaurant Mr. Wang
begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Restaurant Mr. Wang in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Restaurant Mr.
Wang zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß
gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurant
Mr. Wang entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der
VA-Zeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um
mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage
vor Veranstaltungsbeginn des Restaurant
Mr. Wang mitgeteilt werden; sie bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Restaurant
Mr. Wang .
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl
durch den Kunden um maximal 5% wird von
dem Restaurant Mr. Wang bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber
hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl
abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde
hat das Recht, den vereinbarten Preis um
die von ihm nachzuweisenden, aufgrund
der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird
die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um
mehr als 10% ist das Restaurant Mr. Wang
berechtigt, die vereinbarten Preise neu
festzusetzen sowie die bestätigten Räume
zu tauschen, es sei denn, dass dies dem
Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten
Anfangs- oder Schlusszeiten der
Veranstaltung und stimmt das Restaurant
Mr. Wang diesen Abweichungen zu, so kann
das Restaurant Mr. Wang die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das
Restaurant Mr. Wang trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu
Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung mit dem
Restaurant Mr. Wang In diesen Fällen wird
ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet (Korkgeld).
VIII. Technische Einrichtungen und
Anschlüsse
1. Soweit das Restaurant Mr. Wang für den
Kunden auf dessen Veranlassung technische
und sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es im Namen, in
Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche
Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt das Restaurant Mr.
Wang von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen
Anlagen des Kunden unter Nutzung des
Stromnetzes des Restaurant Mr. Wang
bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen
Anlagen des Restaurant Mr. Wang gehen
zu Lasten des Kunden, soweit das
Restaurant Mr. Wang diese nicht zu
vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das
Restaurant Mr. Wang pauschal erfassen
und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des
Restaurant Mr. Wang berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu
benutzen. Dafür kann das Restaurant Mr.
Wang eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener
Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des
Restaurant Mr. Wang ungenutzt, kann eine
Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an von dem Restaurant Mr.
Wang zur Verfügung gestellten technischen
oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen
können nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit das Restaurant
Mr. Wang diese Störungen nicht zu
vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige,
auch persönliche Gegenstände befinden
sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Das
Restaurant Mr. Wang übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine
Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
des Restaurant Mr. Wang. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in
denen die Verwahrung aufgrund der
Umstände des Einzelfalls eine
vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat
den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen, ist
das Restaurant Mr. Wang berechtigt.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das
Restaurant Mr. Wang berechtigt, bereits
eingebrachtes Material auf Kosten des
Kunden zu entfernen. Wegen möglicher
Beschädigungen sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit
dem Restaurant Mr. Wang abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige
Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde das, darf das
Restaurant Mr. Wang die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann das Restaurant
Mr. Wang für die Dauer des Verbleibs eine
angemessene Nutzungsentschädigung
berechnen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet
er für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Restaurant Mr. Wang kann vom
Kunden die Stellung angemessener
Sicherheiten (z. B. Versicherungen,
Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Uelzen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Restaurant Mr. Wang . Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand ebenfalls Uelzen.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
China Restaurant- Uelzen
Celler Straße 69-75
Mr. Wang- China Restaurant-
Celler Straße 69-75, 29525 Uelzen